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Pflegestärkungsgesetz: Aktuelle Informationen zur Pflegereform und Begutachtung.

Das Informationsportal der Medizinischen Dienste (www.pflegebegutachtung.de) stellt umfassende Fachinformationen zur Pflegebegutachtung ab 2017 bereit und erläutert die dann gültigen Begutachtungs-Richtlinien. Das Themenportal des Bundesgesundheitsministeriums bietet zu den Pflegestärkungsgesetzen umfassende, aktualisierte Publikationen an.

Zum 1.1.2017 gelten Neuerungen im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II). Das Fachmagazin Finanztest weist in seiner aktuellen Ausgabe darauf hin, dass Versicherte, die eine Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder Pflegerentenpolice besitzen, wegen der Pflegereform nichts unternehmen müssen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob bereits  Leistungen bezogen werden oder nicht. Will der Anbieter seinen Tarif zum Jahresbeginn 2017 anpassen oder die Beiträge ändern, muss er den Versicherten benachrichtigen.

Ab 2017 sind für Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Duschstühle auch keine Anträge mehr nötig, sofern der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) diese empfiehlt.

Der Text ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Für die Richtigkeit kein jedoch wegen der Komplexität und dem ständigen Wandel der Rechtsmaterie keine Haftung und Gewähr übernommen werden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder Verletzung einer Kardinalpflicht vorliegt.