MIETRECHT

In diesen und ähnlichen Fragen des Wohnraummietrechts stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt mit dem Interessenschwerpunkt Mietrecht gern zur Verfügung.
Auch als Vermieter können Sie mich ansprechen, denn ich lege Wert darauf, beide Seiten zu vertreten. Wenn Sie also einen Mieter haben, welcher den Hausfrieden stört oder wieder einmal einen erheblichen Zahlungsrückstand angehäuft hat, wenden Sie sich an mich. Ich werde Sie bei der rechtssicheren Kündigung des Mietverhältnisses begleiten. Wollen Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren, Ihr Mieter verweigert jedoch jegliche Kooperation? Auch in einer solchen Konstellation stehe ich Ihnen rechtsberatend zur Seite. In Ihrem Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen durchzuführen; Sie sind sich jedoch nicht sicher, ob aufgrund der aktuellen Rechtsprechung dies tatsächlich der Fall ist. Hier prüfe ich den Mietvertrag gern für Sie.
Sprechen Sie mich daher an, unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Auch für Lösung von Problemen in einem gewerblichen Mietverhältnis stehe ich Ihnen rechtsberatend zur Verfügung.
Ich vertrete Sie aussergerichtlich und vor allen Zivilgerichten – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe – bundesweit.
Falls Sie nicht sicher sind, auf welchem Rechtsgebiet Ihre Frage einzuordnen ist, rufen Sie mich gerne an.