SOZIALRECHT

All diese Fragen betreffen das Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Dieses Rechtsgebiet umfasst verschiedene Gesetzeswerke. Die wichtigsten Regelungen befinden sich in zwölf Sozialgesetzbüchern (SGB I – SGB XII). Gemäß § 1 SGB I – welcher die Ziele des Sozialrechts formuliert – soll das Sozialrecht zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Dabei sollen sich die soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit nicht ausschließlich in der Abwehr von Notlagen erschöpfen. Vielmehr soll das Sozialrecht in vielen wichtigen Lebensbereichen einen menschenwürdigen Standard ermöglichen, welcher sich über dem Mindeststandard ansiedeln soll.
Die Realität entspricht leider oft nicht der gesetzlichen Zielvorgabe. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Sozialrechte. Allerdings kann ich Ihnen als Einzelanwalt allein aus Kapazitätsgründen nicht in allen Bereichen des Sozialrechts zur Seite stehen. Deshalb muss ich meine Tätigkeit in der Regel auf einige Problemfelder des Sozialrechts wie beispielsweise Erwerbsminderung, Arbeitsunfälle, Feststellung des Grades der Behinderung, Statusfeststellung etc. beschränken. In einem ersten Beratungstermin besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Nach der Erörterung Ihrer Rechte, die Sie der Behörde gegenüber geltend machen können, suchen wir nach geeigneten Lösungsansätzen.
Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor allen Sozialgerichten bundesweit.
Falls Sie nicht sicher sind, auf welchem Rechtsgebiet Ihre Frage einzuordnen ist, rufen Sie mich gerne an.