Verschwiegenes Vermögen führt zu Rückforderung des Jobcenters

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die unterbliebene Mitteilung von Kapitallebensversicherungen zu erheblichen Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen führen kann, die den Wert der Versicherungen sogar übersteigen können. Zugrunde lag das Verfahren einer 1958 geborenen Frau aus dem Landkreis Celle, die seit 2013 Grundsicherungsleistungen bezog. Weder im Antrag noch in der Folgezeit informierte sie das Jobcenter über […]