VERKEHRSRECHT

Zum deutschen Verkehrsrecht gehört vor allem das Straßenverkehrsrecht, das für Autofahrer  sowie sämtliche Personen, die sich auf öffentlichen Straßen oder allgemein zugänglichen Verkehrsflächen bewegen, gilt.

 

 

Wichtige Vorschriften aus dem Verkehrsrecht sind:

das StVG (Straßenverkehrsgesetz),
die StVO (Straßenverkehrsordnung),
die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) und
die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).

Das Verkehrsrecht findet zum einen Anwendung, wenn ein Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit begeht. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung beispielsweise wird einen Bußgeldbescheid zu Folge haben. Dem Bußgeldbescheid folgen unter Umständen Strafpunkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Schwerwiegendes Fehlverhalten im Straßenverkehr kann gegebenenfalls eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Tatbestände wie  Unfallflucht bzw. Fahrerflucht verwirklicht werden, oder der Verkehrsunfall eine Körperverletzung anderer Verkehrsteilnehmer zur Folge hat. Im Übrigen wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nach Drogen- oder Alkoholkonsum unter Strafe gestellt. Dann ist mit einem Fahrverbot oder gar Führerscheinentzug zu rechnen.

Das Verkehrsrecht regelt zum anderen die zivilrechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls. So wird nach einem Unfall der Unfallverursacher in der Regel Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld zu zahlen haben, wenn er einen Personenschaden, Sachschaden und/oder Vermögensschaden beim Unfallgegner verursacht hat.

Zum Verkehrsrecht gehören  schließlich auch die Fragen des Vertragsrechts. Diese ergeben sich insbesondere nach Abschluss eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug, weil hier die Frage der Gewährleistung, sofern das erworbene Kfz mangelhaft ist, eine wesentliche Rolle spielt.

Sprechen Sie mich daher an, sobald Sie mit Problemen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts konfrontiert sind. Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor allen deutschen  Gerichten – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen – bundesweit.

Falls Sie nicht sicher sind, auf welchem Rechtsgebiet Ihre Frage einzuordnen ist, rufen Sie mich gerne an.